Unser Büro erstellt Gutachten als Grundlage zur Verordnung von z.B. Geschwindigkeits-, oder Gewichtsbeschränkungen, Schutzwegen, Geh- und Radwegen, Fußgänger- und Begegnungszonen. Auch zur Regelung des ruhenden Verkehrs werden Verordnungsgrundlagen in Form von verkehrstechnischen Stellungnahmen erarbeitet.